Waffeneinfuhr
Das sollten Sie wissen!

Bei der Einfuhr von eigenen Waffen sollten Sie folgendes zu beachten:

Jagdwaffen und Munition dürfen zollfrei eingeführt werden und müssen bei Ein- und Ausreise deklariert werden. Bei der Einreise wird vom Zoll eine Einfuhrgenehmigung erteilt, vorausgesetzt, dass Sie den legalen Besitz der Waffe durch Waffenschein oder Waffenbesitzkarte nachweisen Können.

Die Jagdwaffe muß mit der Seriennummer des Herstellers versehen sein und mit den Eintragungen im Waffenschein bzw. in der Waffenbesitzkarte übereinstimmen. Die Einfuhrgenehmigung (import permit) ist nach Ausstellung 180 Tage gültig. Die Waffe muss nach der Reise wieder ausgeführt werden, es sei denn, sie wurde im Lande verkauft oder verschenkt. Dann muss allerdings bereits vor der Ausreise aus Deutschland eine Exportgenehmigung eingeholt werden und es muss ferner nachgewiesen werden, dass der Empfänger die Waffe angemeldet und dafür einen gültigen Waffenschein hat. Ansonsten muss die Waffe beim Zoll hinterlegt werden und kann vom Empfänger mit gültigem Waffenschein abgeholt werden.

Zu beachtenist, dass die Waffe (Repertierer ohne Schloss) während des Flugs in einem festen Gewehrkoffer transportiert werden muss. Das Schloss sowie die Munition sollten weder im Gewehrkoffer, noch als Handgepäck in der Kabine transportiert werden, sondern zusammen mit dem "großen" Gepäck in einem festen Behältnis aufgegeben werden.

Das Formular SAP 520 finden Sie unter www.saps.gov.za es muss vorab mit schwarzem Stift ausgefüllt werden, aber bitte erst am Flughafen, unter Aufsicht des Beamten unterschrieben.

Folgende Waffen dürfen  nicht eingeführt werden:

  • Automatische oder halbautomatische Waffen

  • Revolver und Pistolen